Handschutz - Alles im Griff

Die Anforderungen an persönliche Schutzausrüstungen (PSA) und deren Anwendungen sind in Europa durch die übergeordnete europäische Richtlinie 89/686/EWG geregelt und durch zahlreiche Normen und Gesetze weiter konkretisiert. Um den verschiedenen Anforderungen an die PSA im gewerblichen Bereich gerecht zu werden, erfolgt eine Einteilung in drei Risikokategorien:
Kategorie 1 – geringes Risiko (Kat. I):
Einfache PSA, die Handschuhe müssen den Grundanforderungen der EN 420 entsprechen und müssen lediglich mit dem CE-Kennzeichen versehen sein. Eine Baumusterprüfung ist nicht erforderlich, eine Konformitätserklärung genügt.
Kategorie 2 – mittleres Risiko (Kat. II):
Hier ist zusätzlich eine Baumusterprüfung erforderlich. Unter diese Norm fallen beispielsweise die Handschuhe der EN 388, zum Schutz vor mechanischen Gefahren.
Kategorie 3 – hohes Risiko (Kat. III):
Hier ist neben der Baumusterprüfung, zusätzlich eine Qualitätsüberwachung nach ISO erforderlich. Hierunter fallen alle PSA, z. B. Feuerwehr- oder Chemikalienschutzhandschuhe, bei deren Versagen schwere Gesundheitsschäden des Trägers zu erwarten sind (mortale Gefahren). Um es dem Benutzer zu vereinfachen, wurden Piktogramme eingeführt, die die erfüllten Schutzfunktionen darstellen.
EN 420: Allgemeine Anforderungen für Handschuhe
Die EN 420 legt die für alle Schutzhandschuhe anzuwendenden relevanten Prüfverfahren und die allgemeinen Anforderungen zu Gestaltungsgrundsätzen, Handschuhkonfektionierung, Widerstand des Handschuhmaterials gegen Wasserdurchdringung, Unschädlichkeit, Komfort- und Leistungsvermögen sowie die vom Hersteller vorzunehmende Kennzeichnung und vom Hersteller zu liefernden Informationen fest."
