WICHTIG
Warenannahmezeiten sind Werktags von 7.00 Uhr bis 9.00 Uhr und 9.15 Uhr bis 11.45 Uhr.
Für die Annahme der Ware ist ein Frachtpapier zwingend notwendig, nur die Rollkarte ist nicht ausreichend.
Anlieferungen außerhalb der Warenannahmezeiten und das Nichtvorhandensein von Frachtpapieren zwingen uns zur Ablehnung
der Waren! Auslandslieferungen müssen zusätzlich über den Import / Export Tel. -31 36 im Voraus angemeldet werden.
1. Grundsätzliches
Die nachstehenden Transport- und Verpackungsvorschriften sind unabhängig von der vereinbarten Lieferkondition Bestandteil unserer Einkaufsbedingungen.
1.1 Alle Lieferungen an unser Unternehmen haben mit der vereinbarten Versandkondition zu erfolgen. Hiervon unberührt bleibt die Gefahrentragung nach Punkt 3 unserer Einkaufsbedingungen.
1.2 Beförderungskosten werden gegebenenfalls von uns entsprechend der vereinbarten Lieferkondition übernommen (siehe Punkt 3.2)
1.3 Diese Transport- und Verpackungsvorschriften haben keine Gültigkeit, wenn von uns im Einzelfall etwas anderes vorgeschrieben wird.
1.4 Höhere Transportkosten bei Veränderung der durch diese Vorschrift erteilten Versandart, z.B. Luftfracht, Bahn-Express, Schnellpakete, Kurierdienste etc. erkennen wir nur an, wenn eine solche Versandart ausdrücklich von uns vorgeschrieben wird.
1.5 Es steht dem Verkäufer frei, die Sendungen auf eigene Kosten zu versichern. Uns etwa in Rechnung gestellte Versicherungskosten erkennen wir nicht an.
1.6 Rücksendungen, welche im Auftrag unserer Lieferanten abgeholt werden sollen und nicht innerhalb einer Arbeitswoche abgeholt wurden, senden wir unfrei zurück.
1.7 Alle früheren Transport- und Verpackungsvorschriften verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
1.8 Lademittel wie eigene Paletten, Leihpaletten, Bahngitterboxen etc. sollen vermieden werden, um hier keine unnötigen Kosten für den Rücktransport bzw. das Handling entstehen zu lassen. Hiervon sind allerdings die vereinbarten Umläufe von Würthtransportbehältern ausgeschlossen.
2. Versandarten
Die für unser Unternehmen bestimmten Sendungen unterliegen den nachstehenden Richtlinien für die Versendung. Entstehende Differenzkosten bei Nichtbeachtung werden Ihnen belastet.
2.1 Sendungen bis 31,5 kg sind unfrei mit DPD zu versenden. Das Höchstgewicht pro Paket darf 30 kg nicht überschreiten. Sie erhalten von DPD "unfrei"-Aufkleber, welche auf die Packstücke geklebt werden müssen. Die Abrechnung der Versandkosten erfolgt direkt zwischen Würth und DPD.
Deutscher Paket Dienst GmbH & Co. KG
Herr Erdal Demir
Wailandstrasse 1
63741 Aschaffenburg
Tel.: 06021 / 843-150
Dies gilt auch bei Bestellungen bzw. Anlieferungen an unsere Niederlassungen von Würth Industrie Service GmbH & Co. KG.
2.2. Sendungen über 31,5 kg sind ausschließlich den von uns benannten Vertragsspediteuren zur Beförderung zu übergeben.
Wohlgelegen 7
D-74076 Heilbronn
Tel.: 07131 / 9574-450
Fax: 07131 / 9574-345
Mail: wuerth.beschaffung@wincanton.eu.com
Bei Meldung der Versandbereitschaft müssen folgende Informationen an Wincanton weitergeleitet werden.
- Bestellnummer
- Lieferadresse
- Lagerort
Diese Daten können Sie von unserer Bestellung entnehmen.
Bitte nutzen Sie auch die Spedition Wincanton bei Bestellungen von unseren Niederlassungen und geben die Daten ebenfalls an Wincanton weiter.
2.3. Besteht eine Sendung aus mehreren Paketen, sind alle Packstücke mit der Gesamtanzahl zu kennzeichnen.
2.4 Anliefern von Paketen
Bei der Anlieferung von einzelnen Paketen, muss bereits von außen klar erkennbar sein, wer der Empfänger und der Absender ist. Besteht die Sendung aus mehreren Paketen, so muss dies auch bereits von außen kenntlich gemacht werden.
Zum Beispiel



Diese Maßnahmen helfen Ihnen und uns Verwechslungen, Irrtümer und ähnliches zu vermeiden und somit Ihre und unsere Abläufe zu gewährleisten bzw. nicht zu stören.
2.5 Anlieferung von Palettenware
Wenn Sie nicht durch unseren Vertragsspediteur Paletten anliefern, so müssen diese immer am Ende der noch vorhandenen Güter
auf dem Fahrzeug, stehen. Grund hierfür ist, dass die Entladung über Rampen mit Flurförderfahrzeugen erfolgt. Das stapeln von
Paletten ist nur gestattet, wenn 100%ig gewährleistet ist, das die anzuliefernde Ware sowie deren Verpackung nicht beschädigt wird.
Im inländischen Verkehr sollte die Ware auf Europaletten angeliefert werden. Diese werden bei Empfang der Ware getauscht.
Sollten Europaletten auf ausdrücklichen Wunsch des Frachtführers nicht getauscht werden, betrachten wir diese als Einwegpaletten.
Beispiele für Beladung einer Brücke
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Betrachtungsweise von oben

Betrachtungsweise von hinten

3. Versandabwicklung
Die Beförderung hat bei der Versandkondition unfrei, d. h. ab Werk des Lieferanten ausschließlich durch unseren Vertragsspediteure zu erfolgen (Adresse siehe Punkt 2). Lieferanten, die nicht in Deutschland ansässig sind, erfragen unseren Vertragsspediteur bei dem für sie zuständigen Einkäufer.
3.1 Höhere Transportkosten infolge Beförderung durch einen anderen als unseren Vertragsspediteur sind vom Lieferanten zu tragen.
3.2 Alle Sendungen sind ohne Vorkosten unseren Vertragsspediteuren zu übergeben, dies gilt insbesondere auch für Direktlieferungen an unsere Niederlassungen.
3.3 Versicherungs- und Verpackungsanteile, Lager- und Übernahmekosten, sowie evtl. Vorfrachtkosten werden nicht anerkannt.
3.4 Vorausbezahlte Leistungen unter Anrechnung der Kosten in der Warenrechnung werden abgelehnt und der Kostenbetrag in Abzug gebracht.
3.5 Frankierte (freigemachte) Übergabe unserer Sendungen unter Anrechnung der Fracht in der Warenrechnung wird ebenfalls abgelehnt und der ausgewiesene Frachtbetrag in Abzug gebracht.
3.6 Lieferungen eines Versandtages sind zu einer Sendung zusammenzufassen.
3.7 Soweit Eigenanlieferungen vorgenommen werden, erfolgt Anerkennung von Beförderungsentgelten höchstens in Höhe der von uns mit den Vertragsspediteuren vereinbarten Übernahmekosten.
4. Begleitpapiere
Dem Vertragsspediteur sind ordnungsgemäße Fracht- und Begleitpapiere zu übergeben.
4.1 Frachtbrief
4.1.1 Jede Sendung ist dem Spediteur mit einem Transportauftrag zu übergeben.
4.1.2 Dem Transportauftrag müssen nachstehende Sendungseinzelheiten zu entnehmen sein:
- Absender (Lieferanten) Anschrift mit Lieferantennummer
- Würth Empfangsanschrift
- Würth Bestellnummer (zugleich Signum der Sendung)
- Anzahl der zur Sendung gehörenden Packstücke
- Gesamtgewicht der Sendung
- Übergabe bzw. Versandtag der Sendung
4.2 Lieferschein
4.2.1 Jeder Sendung ist ein Original-Lieferschein beizugeben. Der Lieferschein ist gut sichtbar mittels einer Lieferscheintasche an der Stirnseite des Packstücks anzubringen. Diese dürfen auf keinen Fall den Frachtpapieren mitgegeben werden.
4.2.2 Besteht eine Sendung aus mehreren Packstücken, ist das Packstück, das den Lieferschein enthält, deutlich sichtbar zu kennzeichnen.
4.2.3 Dem Lieferschein müssen nachstehende Auftragseinzelheiten zu entnehmen sein.
- Unsere Bestell- (Auftrags-) Nummer
- Lieferanten-Nummer
- Würth Artikel-Nummer und Menge
Diese Angaben sind alle unserem Auftragsformular zu entnehmen.
4.2.4 Warenursprung mit Präferenzen
Ist die Artikelposition in der Bestellung hinter der Spalte der Abmessung mit einem "E" (s. unten) gekennzeichnet, so liegt uns Ihre gültige Langzeit - Lieferantenerklärung vor. So bestätigen Sie uns damit die Lieferung von EG-Ursprungswaren. Sollte dies für bestellte Artikel im Einzelfall nicht zutreffend sein, so sind Sie laut Ihrer Erklärung verpflichtet, diese Artikel auf der Auftragsbestätigung und Ihrem Lieferschein durch "kein Ursprungserzeugnis", "Drittlandsware" oder gleichbedeutenden Zusatz zu kennzeichnen.
Für den Fall der Nichtbeachtung dieser Verpflichtung haftet die Lieferfirma für einen der Firma Würth Industrie
Service GmbH & Co. KG eventuell daraus entstehenden Schaden, einschließlich Nachforderungen ausländischer Eingangsabgaben.
Entschlüsselung unserer Ursprungskennzeichen: D = Drittland, E = EG, F = EFTA.
4.3 Packliste
4.3.1 Besteht eine Lieferung aus mehreren Packstücken oder Paletten, muss dem Lieferschein für jede Transporteinheit
eine Packliste mit nachstehenden Auftragsinformationen beigefügt werden.
- Packstück- oder Paletten-Nummer
- Würth Artikel-Nummer
- Artikel-Menge
- Anzahl und Inhalt der Einzelverpackungen
Diese Informationen müssen ebenfalls aus den Markierungen der Einzelverpackungen ersichtlich sein.
4.3.2 Der Inhalt der Einzelverpackungen muss den Beschriftungen entsprechen.
4.4 Zeugnisse
Da angeforderte Zeugnisse zur Ware in den meisten Fällen mit separater Post eingesendet werden, muss unbedingt eine Kopie der Warensendung beigelegt werden.
5. Versand von gefährlichen Gütern
Die Vorschriften für den Transport von Gefahrgütern sind zwingend zu beachten. Der Lieferant haftet für alle aus der Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorschriften entstehenden Schäden.
5.1 Für den Transport von Gefahrgut sind ausschließlich bauartzugelassene Verpackungen (z.B. Kartonagen, Kanister) zu verwenden, nach der Regelung der einzelnen Klassen im ADR.
5.2 Der Frachtbrief oder Lieferschein ist mit den entsprechenden Gefahrgutangaben (Kennzeichnungsnummer, Gefahrgutklasse, Ziffer, Buchstabe) nach RN 2002(3a) ADR zu versehen.
5.3 Alle Versandstücke mit Gefahrgutinhalt sind gut sichtbar mit dem vorgeschriebenen Gefahrgutzettel (nach Anhang A9 ADR) zu versehen.
5.4 Angaben zur Wassergefährdung sind zwingend erforderlich.
5.5 Bei Artikel mit bedingter Haltbarkeit muss auf dem Lieferschein das Herstell- bzw. Verfalldatum aufgeführt sein.
6. Lieferanschrift
6.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, lautet die Empfangsanschrift:
| Würth Industrie Service GmbH & Co. KG Industriepark Würth Drillberg - Geb. N01 XXXX 97980 Bad Mergentheim |
Würth Industrie Service GmbH & Co. KG Industriepark Würth Drillberg - Geb. N06 XXXX 97980 Bad Mergentheim |
Würth Industrie Service GmbH & Co. KG Diverse Niederlassungen |
Bitte beachten Sie bezüglich Rechnungsanschrift und Empfängeranschrift unbedingt unsere Bestellungen.
6.2 Sendungen über 5,0 Tonnen Gesamtgewicht sind vor dem Versandtag telefonisch oder per Fax unserer Leitung Wareneingang, Zentrallager Telefon (07931) 91-2932 / Fax 91-4128, zu avisieren.
7. Verpackungsanweisung
Für alle Versandarten ist eine ausreichende und der Ware angemessene, beförderungssichere Verpackung zu wählen. Transportschäden, die wegen unzureichender Verpackung von Versicherern nicht anerkannt werden, gehen zu Lasten des Lieferanten.
7.1 Alle Sendungen sind grundsätzlich auf unbeschädigten Euro-Flachpaletten (Grundmaß 800 x 1200 mm) mit DB-Gütezeichen RAL RG 993 zu verladen.
7.2 Lose oder geschüttete Ware muss grundsätzlich mit Packstücken in Form von stabilem Karton - max. 20 kg mit Ausweisung der Stückzahl ausgeliefert werden. Gleiche Artikel sind nicht über mehrere Packstücke zu verteilen.
7.3 Packstücke sind ohne Überstände auf der Palette zu einer kompakten, gesicherten Transporteinheit zusammenzufügen, so dass keine Umpackmaßnahmen durch die Fa. Würth notwendig sind.
7.4 Die Paletteneinheiten müssen mit Folie eingeschweißt oder mit Kunststoff- oder Stahleisenband gesichert sein.
7.5 Palettisierte Transporteinheiten dürfen durch Zusammenfügen von Einzelpackstücken eine Ladehöhe inkl. Euro-Fachpalette von 750 mm und ein Gesamtgewicht inkl. Euro Fachpalette von 1000 KG nicht überschreiten
Diese Vorschriften haben keine Gültigkeit, wenn von uns im Einzelfall etwas anderes vorgeschrieben wird.
7.6 Die Zusammensetzung von Packstücken und Paletten hat auftrags- und artikelbezogen zu erfolgen. Aufträge und
Artikel dürfen nicht in Teilmengen über mehrere Paletten und Packstücke verteilt werden.
Entstehende Handlingskosten durch Missachtung dieser Vorgabe gehen zu Lasten des Lieferanten.
Werden ein oder mehrere Artikel auf verschiedenen Paletten verteilt, obwohl sie als Gesamtmenge eine einzelne Palette gefüllt hätten, werden die entstehenden Handlingskosten dem Lieferanten in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn 2 Artikel auf der Palette sitzen die ein Einzelgewicht von über 100 kg haben. Bei Abmessungen die so groß sind, dass sie Paletten ausfüllen, entfällt die 100 kg Grenze.
Jede Farbe im nachfolgendem Beispiel, steht für einen anderen Artikel.

7.7 Ware ist grundsätzlich etikettiert mit Würth-Artikel-Nummer auszuliefern.
7.8 Die Würth Artikel- Nummer setzt sich wie folgt zusammen z.B.:

- Produktnummer, bezeichnet das im Klartext angegebene Produkt.
- Aufmachung, z.B. 92-Industrieaufmachung. Dient der internen Abwicklung, sofern nicht anders angegeben liefern Sie bitte in Ihrer Standardverpackung.
- Packgröße, z.B. VE 1000 Stück.
8. Schlussvermerk
8.1 Bei Rückfragen, die in Zusammenhang mit der Transport- und Verpackungsabwicklung bestehen, setzen Sie sich bitte vor Versand der Ware mit unserem Wareneingang Telefon 07931/91-2932, Fax 07931/91-4128 in Verbindung.
8.2 Die Einhaltung dieser Transport- und Verpackungsvorschriften werden durch unseren Wareneingang geprüft. Die Angabe einer
- falschen oder keiner Bestellnummer
- falschen oder keiner Artikelnummer
- die Lieferung einer falschen Ware
- ein fehlender Lieferschein
- ein fehlendes 3.1 B-Zeugnis
- eine Überlieferung von mehr als 20%
8.3 Sollte der auf unserer Bestellung angegebene Liefertermin um mehr als 15 Tage unterschritten werden, so werden wir zukünftig die Rechnung automatisch valutieren, so dass die vereinbarten Zahlungsbedingungen erst ab dem von uns angegebenen Liefertermin gelten.
Stand Juni 2006




